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Jugendschutz

Rheinland-Pfalz ist die federführende Stelle aller Bundesländer für den gesetzlichen Jugendschutz in der Öffentlichkeit, den Jugendschutz im Bereich der Medien in allen grundsätzlichen Fragen und übernimmt die Organisation der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs der Länder zum gesetzlichen Jugendschutz. Rheinland-Pfalz hat die Federführung für die Kennzeichnung von Filmen und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zusammen. Die Federführung für die Kennzeichnung von Computerspielen obliegt Nordrhein-Westfalen, das für die Kennzeichnung eng mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zusammenarbeitet.

Außerdem werden Rechtsangelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des rechtlichen Jugendschutzes und Jugendmedienschutzes bearbeitet. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich an Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Erwachsene und schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden.

Download-Icon Nichtgewerbliche Internetcafes (36.15 kB)
Rechtsauffassung der Obersten Landesjugendbehörden zur jugendschutzrechtlichen Einordnung von Computerräumen mit und ohne Internetzugang in Jugendeinrichtungen oder Schulen, sowie zur Veranstaltung sog. LAN-Partys durch Schulen bzw. Einrichtungen im nicht gewerblichen Bereich
Download-Icon Gewerbliche Internetcafes (23.13 kB)
Rechtsauffassung der Obersten Landesjugendbehörden zur jugendschutzrechtlichen Einordnung von gewerblichen Internetcafés
Download-Icon Handlungsempfehlungen gemeinsame Endfassung 2011 (49.38 kB)
Gemeinsame Handlungsempfehlungen der Obersten Landesjugendbehörden, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und jugendschutz.net zur Präsentation und Vermarktung von Filmen und Computerspielen im Internet
Download-Icon Versandhandel (30.42 kB)
Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum Versandhandel nach § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Logo: Jugendschutz.net. Dieser Link führt Sie auf die Website von jugendschutz.net

jugendschutz.net

jugendschutz.net wurde im Oktober 1997 von den Jugendministerinnen und Jugendministern aller Bundesländer gegründet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu achten. Aufgabe und Ziel von jugendschutz.net ist es, die Angebote der Telemedien zu überprüfen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden oder beeinträchtigen könnten, und deren Veränderung oder Herausnahme aus dem Netz zu veranlassen. Das Tätigkeitsfeld von jugendschutz.net hat sich durch das Inkrafttreten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zum 1. April 2003 auf interaktive und kommunikative Angebote erweitert (z. B. Chat, Instant Messaging, File-Sharing), die eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche ausüben. 

jugendschutz.net ist der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) organisatorisch angebunden. 


Wir haben an dieser Stelle weitere Links zum Thema Jugendschutz für Sie zusammengestellt:

jugendschutz.net: http://jugendschutz.net
Klick-Tipps - empfehlenswerte Kinderseiten im Internet: http://www.klick-tipps.net/
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: http://www.bundespruefstelle.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.bmfsfj.de