Rheinland-Pfalz ist die federführende Stelle aller Bundesländer für den gesetzlichen Jugendschutz in der Öffentlichkeit, den Jugendschutz im Bereich der Medien in allen grundsätzlichen Fragen und übernimmt die Organisation der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs der Länder zum gesetzlichen Jugendschutz. Rheinland-Pfalz hat die Federführung für die Kennzeichnung von Filmen und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zusammen. Die Federführung für die Kennzeichnung von Computerspielen obliegt Nordrhein-Westfalen, das für die Kennzeichnung eng mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zusammenarbeitet.
Außerdem werden Rechtsangelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des rechtlichen Jugendschutzes und Jugendmedienschutzes bearbeitet. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich an Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Erwachsene und schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden.


